Kredit im Todesfall: Das sollten Sie als Angehöriger wissen
Das Wichtigste in Kürze
Beim Kredit im Todesfall fällt die Restschuld eines Einzelkredits in den Nachlass. Erben haften nur, wenn sie das Erbe annehmen.
Bei einem Gemeinschaftskredit im Todesfall haften alle Mitkreditnehmer, auch Ehepartner, unabhängig vom Testament.
Kinder haften für Kredite der Eltern nur, wenn sie das Erbe annehmen. Eine Ausschlagung schützt vor Schulden.
Eine unbedingte Erbantrittserklärung überträgt Vermögen und Schulden vollständig, eine bedingte Erklärung begrenzt die Haftung auf das Nachlassvermögen
Banken bieten nach dem Todesfall oft die Möglichkeit, Kredite umzuschreiben oder auf Mit-Erben zu übertragen, sofern die Bonität stimmt.
Eine Restschuldversicherung kann offene Kreditraten im Todesfall ganz oder teilweise übernehmen und Angehörige entlasten.
Autokredite bleiben nach dem Todesfall bestehen; das Fahrzeug kann verkauft oder behalten werden, die Restschuld bleibt bestehen.
Die Erben sollten schnell handeln: die Bank über offene Kredite informieren, relevante Unterlagen prüfen und dann entscheiden, wie sie fortfahren.
Wenn ein geliebter Mensch stirbt: Wer zahlt den Kredit beim Todesfall?
Ein geliebter Mensch scheidet aus dem Leben und nichts ist mehr wie zuvor. Als wäre dieser Schicksalsschlag nicht schon schwer genug, drängen sich bereits in den ersten Tagen finanzielle Fragen auf: beispielsweise, wenn ein laufender Kredit betroffen ist. Wer haftet beim Kredit im Todesfall? Wer muss die Raten weiterzahlen? Und was passiert, wenn es keine Erben gibt?
In diesem Beitrag bekommen Sie einen Überblick über die wichtigsten Punkte zum Kredit im Todesfall. Wir erklären Ihnen, welche Regelungen für Ehepartner, Kinder und Erben gelten, welche Absicherungsmöglichkeiten es gibt und welche Schritte Sie zuerst unternehmen sollten.
Einzel- oder Gemeinschaftskredit: Was passiert nach dem Todesfall?
Ob ein Kredit nach dem Todesfall weiterläuft, hängt vor allem von der Kreditart ab. Bei einem Einzelkredit liegt die Schuld allein bei der verstorbenen Person. Die offene Restschuld fällt dann in den Nachlass. Erben müssen die Verbindlichkeiten nur übernehmen, wenn sie das Erbe annehmen. Lehnen sie jedoch ab, entfällt die Rückzahlungspflicht.
Bei einem Gemeinschaftskredit haften alle im Vertrag eingetragenen Kreditnehmer gemeinsam. Sie müssen als Ehepartner beim Kredit im Todesfall also zahlen, auch wenn Sie selbst nicht der Hauptverdiener waren. Sie sind dazu verpflichtet, die Raten weiterzuzahlen, und zwar unabhängig davon, was im Testament steht oder wer erbt.
Kinder und Kredit im Todesfall
Wenn Eltern sterben, stellt sich die Frage: Müssen Kinder für die Schulden aufkommen? Die Antwort hängt insbesondere davon ab, ob sie das Erben annehmen oder ausschlagen. Kinder haften grundsätzlich nicht automatisch für die Kredite ihrer Eltern. Nur wenn sie das Erbe annehmen, übernehmen sie auch die bestehenden Verbindlichkeiten. Lehnen sie das Erbe ab, entfällt die Pflicht zur Rückzahlung.
Daher gilt es, die Vermögenssituation der Eltern genau zu prüfen, bevor ein Erbe angenommen wird. Dazu zählen nicht nur Bankguthaben und Immobilien, sondern auch laufende Kredite und andere Schulden.
Unbedingte Erbantrittserklärung
Bei einer unbedingten Erbantrittserklärung nehmen die Kinder das Erbe vollständig inklusive aller Vermögenswerte und Schulden an.
Der Vorteil ist, dass die Erben sofort Zugriff auf Vermögenswerte wie Immobilien, Bankguthaben oder Wertgegenstände erhalten. Gleichzeitig übernehmen sie aber auch alle Schulden, inklusive laufender Kredite. Bei überschuldeten Eltern kann dies zu finanziellen Belastungen führen.
Bedingte Erbantrittserklärung
Eine bedingte Erbantrittserklärung ermöglicht es Kindern, die Erbschaft unter bestimmten Bedingungen anzutreten und die Haftung zu begrenzen. Kinder müssen in diesem Fall nur für die Schulden der Eltern aufkommen, soweit das Vermögen im Nachlass reicht, ihr eigenes Geld bleibt unberührt. Besteht die Erbgemeinschaft aus mehreren Erben, wird die Haftung nach der jeweiligen Erbquote verteilt.
Der Vorteil liegt darin, dass das finanzielle Risiko auf die Höhe des Nachlasses begrenzt und eine Überschuldung vermieden wird. Nachteile sind, dass die Erben möglicherweise nicht sofort vollen Zugriff auf das Vermögen haben. Außerdem muss die Bank einer Kreditübernahme zunächst zustimmen.
Kredit umschreiben nach Todesfall
Mit der Annahme des Erbes gehen die Kreditverbindlichkeiten auf die Erben über. Einige Banken bieten Umschuldungen oder Vertragsänderungen an, bei denen die Restschuld auf den überlebenden Partner oder Erben übertragen wird: beispielsweise auf ein Kind, das die Rückzahlung übernehmen möchte.
Bei der Umschuldung ist die Bonität des neuen Kreditnehmers ebenfalls eine wichtige Voraussetzung. Die Bank benötigt für diesen Prozess in der Regel die folgenden Dokumente:
Sterbeurkunde der verstorbenen Person
Kreditvertrag
Testament oder Erbvertrag
ggf. Zustimmung aller Erben
Erbe ausschlagen und Erbschulden vermeiden
Will ein Kind den Kredit nicht übernehmen, kann es das Erbe ausschlagen. Dafür bleiben ab Kenntnis der Erbschaft nur sechs Wochen Zeit. Mit der Ausschlagung gibt der Erbe alle Vermögenswerte ab und befreit sich gleichzeitig von den Schulden des Nachlasses. Der Verzicht muss persönlich beim Notar oder direkt beim Gericht erklärt werden.
Wird eine Erbschaft ausgeschlagen, greift die gesetzliche Erbfolge: Der Nachlass geht automatisch auf die nächsten Erbberechtigten über. Lehnt etwa ein Kind das Erbe seiner Eltern ab, treten dessen eigene Kinder an seine Stelle und erben von den Großeltern.
Autokredit nach Todesfall
Bei einem Autokredit nach Todesfall bleibt die Schuld bestehen. Gehört das Auto zum Nachlass, können Erben es behalten oder verkaufen, um die Restschuld zu begleichen. Entscheiden sich die Erben dazu, das Fahrzeug zu behalten, müssen sie auch die finanziellen Verpflichtungen übernehmen.
Wird das Erbe ausgeschlagen, geht auch das Fahrzeug nicht auf die Erben über. Die Bank kann in diesem Fall das Auto verwerten, um ihre Forderungen zu decken.
Absicherung im Todesfall mit der Restschuldversicherung
Eine Restschuldversicherung kann Angehörige im Todesfall erheblich entlasten. Stirbt der Kreditnehmer, übernimmt je nach Vertrag die Versicherung die noch offenen Kreditraten ganz oder teilweise. So müssen Ehepartner, Kinder oder andere Erben die Restschuld nicht allein tragen.
Besonders bei hohen Darlehenssummen wie Immobilienkrediten oder lang laufenden Online-Krediten ist eine solche Restkreditversicherung empfehlenswert. Denn hier könnten die monatlichen Belastungen die Hinterbliebenen finanziell stark einschränken.
Die ersten Schritte für die Angehörigen nach dem Todesfall
Nach dem Tod eines geliebten Menschen stehen Angehörige vor zahlreichen organisatorischen und finanziellen Aufgaben. Dazu zählen die Klärung offener Kredite, Versicherungen und die Regelung der Erbschaft. Die folgenden Schritte zeigen Ihnen, wie Sie beim Kredit im Todesfall am besten vorgehen:
Bank und Kreditgeber informieren: Nehmen Sie zeitnah Kontakt zur Bank oder zum Kreditgeber auf, um den Todesfall zu melden. So können offene Kredite, Ratenzahlungen und mögliche Versicherungen geprüft werden. Die Bank gibt auch Auskunft über bestehende Restschuldversicherungen und mögliche Umschreibungen von Krediten.
Verträge und Unterlagen sichten: Sammeln Sie alle relevanten Unterlagen zu Kreditverträgen, Versicherungen, Testamenten oder Erbverträgen. Eine vollständige Übersicht hilft, Entscheidungen über Erbantritt oder Ausschlagung der Erbschaft zu treffen und erleichtert die Kommunikation mit Banken oder Anwälten.
Erbe klären: Prüfen Sie, wer die Erben sind und ob das Erbe angenommen oder ausgeschlagen wird. Überlegen Sie, ob eine bedingte oder unbedingte Erbantrittserklärung sinnvoll ist, um die Haftung für Kredite und andere Schulden zu regeln. Bei Unsicherheiten empfiehlt sich eine Beratung durch einen Notar, Anwalt oder Steuerberater. Sie können helfen, Haftungsrisiken zu minimieren, die Erbquote zu klären und die nötigen Formalitäten korrekt abzuwickeln.
Kredit umschreiben oder absichern: Falls die Erben das Erbe annehmen, kann der bestehende Kredit unter Umständen auf einen oder mehrere Erben umgeschrieben werden. Gleichzeitig sollten Sie prüfen, ob eine Restschuldversicherung oder andere Absicherungen greifen, um die finanzielle Belastung zu begrenzen.
Creditplus Vorteile bei Krediten im Todesfall
Bei Creditplus bieten wir flexible Lösungen, damit Sie einen Kredit auch im Todesfall unkompliziert regeln können. Mithilfe eines Sofortkredits können Ehepartner oder Erben das Darlehen übernehmen, sofern sie das Erbe annehmen möchten. Zusätzlich lässt sich eine Restschuldversicherung direkt in den Kredit einbinden. So werden offene Raten ganz oder teilweise übernommen und die Angehörigen finanziell entlastet.
Darüber hinaus profitieren unsere Kunden von schneller Bearbeitung, klaren Ansprechpartnern und transparenten Konditionen. Nutzen Sie den Kreditrechner, um verschiedene Szenarien mit unterschiedlichen Laufzeiten und Tilgungen durchzuspielen. Wir möchten Sie dabei unterstützen, wichtige Entscheidungen zur Kreditübernahme und Absicherung auf einer verlässlichen Basis zu treffen.
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Häufige Fragen zum Thema Kredit im Todesfall
Nein, ein zukünftiges Erbe können Sie nicht als Sicherheit für einen Kredit nutzen. Das Erbe entsteht nämlich erst im Todesfall. Auch wenn ein Erbteil theoretisch verpfändet werden könnte, lehnen Banken dies in der Praxis ab. Möchten Sie eine bevorstehende Erbschaft nutzen, können Sie über eine Vorab-Finanzierung nachdenken, die an die Erbmasse gebunden ist. Lassen Sie sich frühzeitig beraten, um finanzielle Belastungen zu vermeiden und die Finanzierung sicher zu planen.
Stirbt jemand ohne Erben, übernimmt der Staat den Nachlass. Sind Vermögenswerte vorhanden, begleicht die Bank damit die Restschuld. Gibt es keine verwertbaren Mittel, ist die Bank nicht in der Lage, die Forderung weiterzuverfolgen. Angehörige haften in diesem Fall nicht, solange sie nicht als Mitunterzeichner oder Bürge im Kreditvertrag stehen. In diesem Fall erlischt das Darlehen beim Tod, ohne dass jemand persönlich zahlen muss.
Mit einer Restschuldversicherung müssen sich Angehörige keine Sorgen um offene Kreditraten machen. Die Versicherung springt ein und übernimmt die Zahlungen ganz oder teilweise. So bleibt das Erbe unbelastet. Für Ehepartner und Kinder bedeutet das Sicherheit und spürbare Entlastung. Praktisch ist auch: Die Kosten sind bei einer Kreditrestschuldversicherung von Anfang an planbar, weil die Beiträge direkt in die monatliche Kreditrate integriert sind.
Neben der Restschuldversicherung können Sie Ihre Familie beispielsweise mit einer Risikolebensversicherung vor finanziellen Folgen durch Kredite im Todesfall schützen. Diese Versicherung übernimmt bei Ereignissen wie Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Tod die Kreditraten. Eine Alternative sind vertraglich vereinbarte Sondertilgungen, die den Schuldenstand reduzieren. Auch die Kombination aus mehreren Kreditabsicherungen kann sinnvoll sein, um Angehörige bestmöglich zu entlasten. Informieren Sie sich frühzeitig über die Bedingungen und Leistungen, damit im Ernstfall alles reibungslos abläuft.
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