Gemeinsamer Kredit – und einer zahlt nicht? So finden Sie einen Ausweg
Das Wichtigste in Kürze
Bei einem gemeinsamen Kredit haften beide Kreditnehmer als Gesamtschuldner, auch wenn ursprünglich vereinbart wurde, die Raten zu teilen.
Zahlt einer der Partner nicht, kann die Bank die gesamte Rate vom anderen verlangen.
Nach einer Trennung bleibt der Kredit gemeinsame Verantwortung. Ein einfacher Austritt eines Partners ist ohne Bankzustimmung meist nicht möglich.
Eine Umschreibung oder Umschuldung des Kredits ermöglicht, dass nur noch ein Partner haftet und Konditionen neu angepasst werden.
Solche Änderungen können Gebühren, Vorfälligkeitsentschädigungen und notarielle Kosten mit sich bringen.
Wichtig sind frühzeitige Kommunikation mit dem Partner und der Bank sowie schriftliche Vereinbarungen, um finanzielle und rechtliche Risiken zu minimieren.
Alternativ können interne Ausgleichszahlungen zwischen den Partnern kurzfristig helfen. Das schafft aber keine rechtliche Entlastung für den verbleibenden Kreditnehmer.
Gemeinsame Verantwortung beim Kredit: Was ist, wen einer nicht zahlt?
Gemeinsamer Kredit, einer zahlt nicht: was nun? Ein gemeinsamer Kredit klingt zunächst nach einer fairen und unkomplizierten Lösung: Zwei Menschen teilen sich die Verantwortung und die Raten, um große Anschaffungen wie ein Auto, Möbel oder einen Urlaub zu finanzieren.
Doch was passiert, wenn sich die Situation ändert und einer der beiden Kreditnehmer plötzlich nicht mehr zahlen will oder kann? Genau dann wird es ernst. Die Bank interessiert sich nämlich nicht für private Absprachen oder Gründe – sie will ihr Geld. Sollten Sie in solch einem Fall stecken, sollten Sie Ihre Rechte, Pflichten und Auswege kennen und wissen, wie Sie finanziellen Schaden begrenzen können.
Haftung bei gemeinsamen Kredit: Was bedeutet die Gesamtschuldnerschaft?
Wenn Sie einen Kredit gemeinsam mit Ihrem Partner aufnehmen, gilt die sogenannte Gesamtschuldnerschaft. Das bedeutet: Haben beide den Vertrag unterschrieben, betrachtet die Bank beide Kreditnehmer als vollständig haftbar. Das gilt auch bei unverheirateten Paaren nach der Trennung mit gemeinsamem Kredit. Selbst wenn ursprünglich vereinbart wurde, die Raten jeweils zur Hälfte zu zahlen, bleibt jeder gegenüber der Bank für die gesamte Schuld verantwortlich.
Wer unterschreibt, trägt rechtlich die volle Verantwortung. Wurde der Kredit nur von einer Person aufgenommen, haftet selbstverständlich nur diese für die Rückzahlung. In der Praxis heißt das: Wenn einer der Partner die Zahlungen einstellt, kann die Bank die gesamte Rate vom anderen verlangen. Das mag zunächst unfair erscheinen, ist aber gängige Vorgehensweise. Wer zahlt, übernimmt automatisch die Verantwortung für beide, während die ausfallende Person rechtlich zunächst nicht belangt wird.
Trennung und gemeinsame Kredite: Das sind die Herausforderungen
Ein gemeinsamer Kredit nach einer Trennung kann einige Schwierigkeiten mit sich bringen. Bei einem gemeinsamen Kredit haften beide Kreditnehmer weiterhin für die gesamte Summe, auch wenn einer ausziehen möchte oder die Beziehung beendet ist.
Waren Sie anfänglich zwei Kreditnehmer und nun will einer raus, ist meistens ein Austritt ohne Zustimmung der Bank nicht möglich. Die Vorstellung, einfach den Kredit nach der Trennung zu splitten, funktioniert ebenfalls nur mit Zusage der Bank, da die Gesamtschuldnerschaft weiterhin besteht. Kurz gesagt: Nach einer Trennung bleibt der Kredit eine gemeinsame Verantwortung. Sprechen Sie frühzeitig mit der Bank über Möglichkeiten wie eine Umschreibung des Kredits oder eine Umschuldung.
Kredit umschreiben nach der Trennung: So geht’s
Nach einer Trennung kann ein gemeinsamer Kredit auf einen Partner umgeschrieben werden. Dafür muss die Bank allerdings zustimmen, da die verbleibende Person künftig allein für die gesamte Kreditsumme haftet. Die Bank prüft die finanzielle Situation und Kreditwürdigkeit des Partners, um sicherzustellen, dass die Raten vollständig übernommen werden können. Erst dann ist eine sogenannte Schuldhaftentlassung für einen der Partner möglich.
Kommt die Bank zu einer positiven Prüfung, wird meist ein neuer Kreditvertrag aufgesetzt. Dabei können bestehende Konditionen wie Zinsen, Laufzeit oder Ratenhöhe übernommen oder angepasst werden. Auch Gebühren für die Vertragsänderung oder notarielle Kosten können anfallen.
Umschuldung als Lösung für gemeinsame Kredite
Zahlt bei einem gemeinsamen Kredit einer nicht, kann eine Umschuldung eine sinnvolle Alternative sein. Dabei wird der bestehende Kredit vorzeitig abgelöst und durch einen neuen Kredit ersetzt, sodass künftig nur noch ein Partner für die gesamte Summe verantwortlich ist. Eine Umschuldung kann einige Vorteile bieten:
Klare rechtliche Zuordnung: Nach der Umschuldung haftet nur noch der Partner, der den neuen Kredit übernimmt. Der andere Partner ist nicht mehr für die Zahlungen verantwortlich.
Angepasste Konditionen: Bei der Umschuldung können Zinsen, Laufzeit und monatliche Raten neu verhandelt werden. So lässt sich die Finanzierung an die aktuelle finanzielle Situation anpassen.
Bessere Planbarkeit: Durch die Übernahme des Kredits durch einen Partner lassen sich die Raten klar kalkulieren. Der verbleibende Partner hat volle Übersicht über seine Zahlungsverpflichtungen.
Flexibilität: Eine Umschuldung ermöglicht oft auch eine Anpassung der Tilgungsart oder eine Ratenpause, falls kurzfristige Engpässe bestehen.
Effiziente Abwicklung: Mit der Unterstützung der Bank oder eines Kreditberaters lässt sich die Umschuldung für gewöhnlich schnell umsetzen. Besonders wichtig ist, dass alle Unterlagen vorliegen und die Bonität des Partners ausreichend ist.
Welche Kosten können bei Umschreibung oder Umschuldung entstehen?
Eine Veränderung des Kreditvertrags, sei es durch Umschreibung nach Trennung oder Umschuldung, ist normalerweise nicht kostenlos. Folgende Kosten können entstehen:
Vorfälligkeitsentschädigung: Wird ein bestehender Kredit vorzeitig abgelöst, kann die Bank eine Entschädigung verlangen. Sie dient dazu, entgangene Zinsen in Folge der Ablösung auszugleichen. In Deutschland darf die Entschädigung bei Privatkunden in der Regel maximal 1 % der vorzeitig zurückgezahlten Kreditsumme bei Restlaufzeiten über einem Jahr und 0,5 % bei kürzeren Laufzeiten betragen.
Bearbeitungsgebühren der Bank: Für die Änderung des Vertrags oder die Erstellung eines neuen Kreditvertrags berechnen viele Banken eine Bearbeitungsgebühr. Diese fällt unabhängig von der Kreditsumme an und sollte im Voraus erfragt werden.
Notar- und Grundbuchkosten: Wenn Sicherheiten wie Grundschulden auf Immobilien bestehen, müssen Änderungen notariell beurkundet und im Grundbuch eingetragen werden. Diese Kosten variieren je nach Vertrag und Wert der Immobilie.
Kosten für Bürgschaften oder Garantien: Wenn eine Bürgschaft aufgehoben oder angepasst wird, können zusätzliche Gebühren entstehen. Das ist insbesondere der Fall, wenn ein neuer Bürge erforderlich ist oder die bestehende Bürgschaft angepasst wird.
Zinsdifferenzen: Bei einer Umschuldung kann der Zinssatz des neuen Kredits vom alten Kredit abweichen. Das kann sowohl Kosten verursachen als auch Einsparungen bringen, je nach Marktzinslage.
So regeln Sie einen gemeinsamen Kredit, wenn ein Partner nicht zahlt
1. Situation prüfen: Verschaffen Sie sich einen Überblick über die Kreditsumme, die bereits gezahlt wurde, und die noch offenen Raten. Prüfen Sie genau, wie sich der Zahlungsausfall auf die finanzielle Belastung auswirkt.
2. Gespräch mit dem Partner führen: Sprechen Sie offen über die Situation und klären Sie gemeinsam, wie die ausstehenden Zahlungen geregelt werden können. Ziel ist, eine kurzfristige Lösung zu finden, bevor die Bank aktiv wird.
3. Bank informieren: Setzen Sie die Bank frühzeitig über den Zahlungsausfall in Kenntnis. Banken können unterschiedliche Wege anbieten, zum Beispiel eine Umschreibung des Kredits, eine Umschuldung oder Anpassungen der Raten.
4. Optionen prüfen: Überlegen Sie, welche Lösung am besten passt: Ein Partner kann den Kredit vollständig übernehmen, der Kredit kann umgeschuldet werden oder die Raten können angepasst werden, um die finanzielle Belastung zu verteilen. Mit einem Kreditrechner können Sie unterschiedliche Szenarien durchrechnen und sehen, was für Sie am sinnvollsten ist
5. Vereinbarungen schriftlich festhalten: Halten Sie alle Absprachen mit dem Partner und mit der Bank schriftlich fest. Dazu gehören neue Kreditverträge, geänderte Ratenvereinbarungen oder offizielle Zusagen der Bank. So vermeiden Sie Missverständnisse und schaffen Rechtssicherheit.
6. Langfristige Planung sicherstellen: Stellen Sie sicher, dass die getroffene Vereinbarung langfristig tragbar ist. Planen Sie die Zahlungen realistisch ein und berücksichtigen Sie mögliche Veränderungen in der finanziellen Situation.
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Die Situation, dass Sie einen gemeinsamen Kredit haben und einer nicht zahlt, ist mit vielen Entscheidungen verbunden. Außerdem ist eine Trennung oder finanzielle Veränderung bereits fordernd genug. Beim Thema neuer, günstiger Kredit können Sie es sich mit der Creditplus Bank leichter machen.
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Häufige Fragen zum Thema gemeinsamer Kredit
Eine Teilschuldnerschaft, bei der jeder Kreditnehmer nur für einen bestimmten Teil des Kredits haftet (z. B. 50 %), wird nur selten vereinbart. Für Banken ist dieses Modell unattraktiv, da sich das Ausfallrisiko erhöht. In der Praxis bieten Banken eine Teilschuldnerschaft daher fast nie an. Kreditnehmer sollten davon ausgehen, dass bei einem gemeinsamen Kredit weiterhin die Gesamtschuldnerschaft gilt. Das heißt: Jeder haftet für die gesamte Kreditsumme.
Ihr Kredit wurde gekündigt und Sie können nicht zahlen? In diesem Fall wird die bestehende Restschuld sofort fällig. Können Sie diese nicht begleichen, drohen Inkassoverfahren, eine Zwangsvollstreckung und ein negativer Schufa-Eintrag. In solchen Situationen kann eine Restschuldversicherun unter Umständen helfen. Sie übernimmt je nach Vertrag die Ratenzahlung, etwa bei Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit oder Tod des Kreditnehmers. Wichtig ist jedoch, die Versicherungsbedingungen zu prüfen: Bei Zahlungsverweigerung nach einer Trennung oder bewusster Nichtzahlung greift die Versicherung eigentlich nicht.
Wenn Sie als Bürge für einen Kredit eingetragen sind, bleiben Sie auch nach der Trennung verantwortlich, solange keine Vereinbarung mit Bank und Partner getroffen wurde. Möchten Sie die Bürgschaft beenden, müssen Sie gemeinsam mit dem Partner und dem Kreditgeber eine neue Vereinbarung treffen. Ohne eine solche Regelung bleibt die Bürgschaft bestehen.
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen können Kreditnehmer ihren Anteil am gemeinsamen Kredit ausgleichen, ohne dass die Bank den Kredit offiziell umschreibt. Das geschieht häufig durch interne Vereinbarungen zwischen den Partnern. Ein Szenario ist, dass der aussteigende Partner seinem Ex-Partner Geld zahlt, um seinen Anteil abzulösen. Die Bank bleibt dabei rechtlich bei beiden Partnern als Gesamtschuldner eingetragen. Das kann kurzfristig helfen, schafft aber keine rechtliche Entlastung für den verbleibenden Kreditnehmer.
Wenn sich Partner nach einer Trennung nicht auf die Aufteilung einer gemeinsam genutzten Immobilie einigen können, kann eine Teilungsversteigerung durchgeführt werden. Dabei werden das Haus oder die Wohnung zwangsweise verkauft, um die Erlöse zwischen den Eigentümern aufzuteilen. Der erzielte Verkaufspreis wird nach Abzug offener Kredite oder Kosten auf die Eigentümer verteilt. Eine Teilungsversteigerung ist meist die letzte Option, wenn keine einvernehmliche Lösung gefunden wird, da sie oft zu einem geringeren Verkaufspreis führt als ein regulärer Verkauf.
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