Schutz bei Arbeitslosigkeit und langer Krankheit
Man denkt, das Einkommen ist sicher – und plötzlich verliert man unverschuldet den Job oder wird schwer krank. Dann greifen zwar meist Ersatzleistungen wie Arbeitslosengeld oder Krankengeld, die Lebenshaltungskosten laufen aber weiter und es können schnell Lücken entstehen.
Sie wollen frühzeitig vorsorgen, damit Sie auch in schwierigen Lebenslagen optimal abgesichert sind? Mit Income Protect Plus können Sie in Zukunft beruhigt schlafen: Im Notfall ist ihr Lebensstandard gesichert.
Hallo machbar!
Gute Gründe für die Income Protect Plus
Risikofrei
Verwirklichen Sie Ihre Wünsche und Bedürfnisse – ohne Risiko und ohne finanzielle Kompromisse.
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Rundum sorglos
Mit der für Sie maßgeschneiderten Versicherung können Sie Ihren persönlichen Lebensstandard in schwierigen Zeiten aufrechterhalten.
Mit der für Sie maßgeschneiderten Versicherung können Sie Ihren persönlichen Lebensstandard in schwierigen Zeiten aufrechterhalten.
Angehörigen-Schutz
Mit Income Protect Plus schützen Sie nicht nur sich, sondern auch Ihre Liebsten, die im Bedarfsfall einspringen müssten.
Mit Income Protect Plus schützen Sie nicht nur sich, sondern auch Ihre Liebsten, die im Bedarfsfall einspringen müssten.
Versicherungspartner AXA
Wir sind Partner des renommierten Versicherungsunternehmens AXA, mit dem wir eng zusammen arbeiten.
Wir sind Partner des renommierten Versicherungsunternehmens AXA, mit dem wir eng zusammen arbeiten.
Lücken im Einkommen absichern
Mit Income Protect Plus sind Sie rundum geschützt: Die Versicherung deckt Arbeitsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit, schwere Krankheit und den Tod ab.
Mit Income Protect Plus sind Sie rundum geschützt: Die Versicherung deckt Arbeitsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit, schwere Krankheit und den Tod ab.
Sicherheit bei Gesundheitsausfall
Mit Income Protect Plus genießen Sie auch bei den finanziellen Folgen von Arbeitsunfähigkeit und schwerer Krankheit Sicherheit und Stabilität.
Mit Income Protect Plus genießen Sie auch bei den finanziellen Folgen von Arbeitsunfähigkeit und schwerer Krankheit Sicherheit und Stabilität.
Income Protect Plus | |
|---|---|
| Nutzen | Absicherung von möglichen Einkommenslücken, die durch Arbeitsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit oder schwere Krankheit entstehen können. |
| Für wen? | Für Angestellte, die seit mindestens sechs Monaten unbefristet, sozialversicherungspflichtig und mit mindestens 18 Wochenstunden beim gleichen Arbeitgeber tätig sind. Außerdem für Selbstständige. Voraussetzung: Ihr Arbeitsplatz und Wohnsitz sind in Deutschland und Sie sind bei Versicherungsbeginn zwischen 18 und 62 Jahre alt. |
| Monatliche Leistung | 100 Euro bis 1.500 Euro |
| Maximale Leistung Arbeitsunfähigkeit | Für max. 12 Monate Auszahlung der vereinbarten Leistung (max. 18.000 Euro), max. Leistungsdauer für alle Versicherungsfälle 36 Monate |
| Maximale Leistung Arbeitslosigkeit | Für max. 12 Monate Auszahlung der vereinbarten Leistung (max. 18.000 Euro), max. Leistungsdauer für alle Versicherungsfälle 36 Monate |
| Maximale Leistung schwere Krankheit | Einmalleistung, 12-faches der vereinbarten Leistung, maximal 18.000 Euro |
| Maximale Leistung bei Tod | Einmalleistung in Höhe von 5.000 Euro |
| Wartezeit für Leistungen | 90 Tage |
| Versicherungsende | Monatlich kündbar Versicherung endet spätestens mit Ablauf des Monats in dem das 67. Lebensjahr vollendet wird. |
Bequem online abschließen. In 3 Schritten zur Versicherung.
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Häufig gestellte Fragen zu Income Protect Plus
Tod: Wenn Sie während der Dauer der Versicherung sterben, zahlen wir einmalig die vereinbarte Versicherungssumme.
Arbeitsunfähigkeit: Werden Sie arbeitsunfähig, zahlen wir nach Ablauf der ersten 42 Tage der Arbeitsunfähigkeit die im Versicherungsschein ausgewiesen Leistung, bis zu 1.500 Euro monatlich. Je Versicherungsfall zahlen wir bis zu 12 Monate.
Arbeitslosigkeit: Werden Sie unverschuldet arbeitslos, zahlen wir nach Ablauf der ersten 60 Tage der Arbeitslosigkeit die im Versicherungsschein ausgewiesene Leistung, bis zu 1.500 Euro monatlich. Je Versicherungsfall zahlen wir bis zu 12 Monate.
Schwere Krankheit: Für den Fall der schweren Krankheit zahlen wir einmalig das 12-fache der monatlichen Versicherungsleistung für den Baustein Arbeitsunfähigkeit, maximal 18.000 Euro.
Sonstiges: Für verschiedene Fälle gelten besondere Versicherungsbedingungen. Beispiel: Sie haben mehrere Versicherungsverträge abgeschlossen oder es treten mehreren Versicherungsfällen auf.
Tod:
- Selbsttötung innerhalb der ersten 12 Monate des Versicherungsschutzes
- Tod, der auf Krieg, Bürgerkrieg, Aufstände oder Terrorismus zurückgeht
- Tod, der auf die Teilnahme an Sportwettbewerben in einer beruflichen Funktion, an Luftsportarten oder an Schlägereien (außer Notwehr/Nothilfe) zurückzuführen istArbeitsunfähigkeit:
- wenn Sie selbst kündigen
- wenn Sie die Kündigung durch Ihren Arbeitgeber zu vertreten haben
- wenn das Arbeitsverhältnis befristet war
- wenn Sie bei einem nahen Angehörigen angestellt waren
- wenn Sie bereits bei Antragstellung von einer Kündigung wusstenArbeitslosigkeit:
- wenn Sie selbst kündigen
- wenn Sie die Kündigung durch Ihren Arbeitgeber zu vertreten haben
- wenn das Arbeitsverhältnis befristet war
- wenn Sie bei einem nahen Angehörigen angestellt waren
- wenn Sie bereits bei Antragstellung von einer Kündigung wusstenSchwere Krankheit:
- wenn Sie Krankheiten vorsätzlich herbeigeführt haben
- wenn Sie schwer erkrankt sind aufgrund von Krieg, Bürgerkrieg, Aufständen oder Terrorismus
- wenn Sie Straftaten vorsätzliches begangen haben
- wenn Sie in Folge von Sucht schwer erkrankt sindSonstiges:
- Es können weitere Ausnahmen und Ausschlüsse vereinbart werden.
Grundsätzlich genießen Sie weltweiten Versicherungsschutz. Ausnahmen: Wenn Sie Ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt nach außerhalb Deutschlands verlegen, endet der Versicherungsschutz nach 3 Monaten. Außerdem: Der Arbeitslosigkeitsversicherungsschutz gilt nur für Arbeitsverhältnisse in der Bundesrepublik Deutschland.
Beginn: Der Versicherungsschutz beginnt an dem Tag, der in Ihrem Versicherungsschein steht. Der Versicherungsschutz wird zunächst für einen Monat abgeschlossen. Er gilt zunächst für einen und verlängert sich automatisch um jeweils einen weiteren Monat, wenn er mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Versicherungsmonats gekündigt wird.
Dauer: Versicherungsmonate richten sich nach Ihrer Prämienzahlung und beginnen jeweils am 1. oder 15. eines Monats. Sie enden entsprechend am 14. oder zum Monatsende.
Ihr Versicherungsschutz endet spätestens:
Am Ende des Monats, in dem Sie Ihr 67. Lebensjahr vollenden
mit der Wirksamkeit einer Kündigung
im Falle Ihres Todes
nach Ausschöpfung der vereinbarten Leistungen (z. B. bei Erwerbsunfähigkeit, schwerer Krankheit oder 36 Monaten Leistung bei Arbeitsunfähigkeit bzw. Arbeitslosigkeit),
bei Eintritt in den vorläufigen oder endgültigen Ruhestand
3 Monate, nachdem Sie Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegt haben
Ihre Verpflichtungen bei Abgabe des Beitrittsantrags:
Wenn Sie einen Antrag stellen, sind Sie verpflichtet, alle schriftlich gestellten Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten. Falsche Angaben können dazu führen, dass Ihr Versicherungsschutz angepasst, Ihre Prämie erhöht oder Ihr Vertrag im schlimmsten Fall beendet wird.
Ihre Verpflichtungen während der Vertragslaufzeit:
Bitte informieren Sie uns umgehend, wenn sich Ihre Anschrift ändert. Anderenfalls können wichtige Mitteilungen über Ihren Versicherungsschutz rechtswirksam werden, ohne dass Sie davon Kenntnis erhalten haben.
Ihre Verpflichtungen im Versicherungsfall:
Melden Sie uns den Versicherungsfall unverzüglich. Beantworten Sie alle Fragen vollständig und wahrheitsgemäß und stellen Sie uns die benötigten Unterlagen zur Verfügung. Bei Verletzung dieser Pflichten kann der Versicherungsschutz ganz oder teilweise verloren gehen.
Versicherungsschutz besteht nur für Fälle, die nach Ablauf der vereinbarten Wartezeit eintreten.
Während des gesetzlichen Mutterschutzes besteht kein Anspruch auf Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit.
Die Prämie für Ihren Versicherungsschutz wird monatlich fällig.
Die erste Zahlung ist die sogenannte Einlösungsprämie, alle weiteren sind Folgeprämien.
Zahlungen erfolgen ausschließlich per SEPA-Lastschriftverfahren. Andere Zahlungsmethoden sind nicht möglich.
Sie können Ihren Vertrag jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Versicherungsmonats kündigen – unkompliziert und ohne Angabe von Gründen. Die Kündigung muss in Textform erfolgen (z. B. per Brief, Fax oder E-Mail). Wichtig: Einzelne Bausteine des Versicherungsschutzes können nicht separat gekündigt werden. Der gesamte Vertrag muss gekündigt werden.





