Meldung bei Totalverlust des finanzierten Fahrzeugs
Sie möchten einen Schaden im Rahmen der KOMBIGAP Versicherung melden.
Damit Ihr Anliegen zügig bearbeitet werden kann, bitten wir Sie folgende Frage zu beantworten:
Wann haben Sie Ihr Fahrzeug gekauft?
Was ist eine KOMBIGAP Versicherung?
Bei Totalverlust des finanzierten Fahrzeuges aufgrund von Unfall oder Diebstahl übernimmt KOMBIGAP die Summe der am Schadentag ausstehenden aber noch nicht fälligen Raten des Kreditvertrages (ausstehende Restschuld) bis zur Maximalsumme von 15.000 EUR. Abgezogen werden davon etwaige durch einen Kfz- oder Haftpflichtversicherer gezahlte Entschädigungen (Wiederbeschaffungswert).
Besteht keine Differenz, zahlt der Versicherer einen Pauschalbetrag in Höhe von 300 EUR aus.
Zusätzlich übernimmt der Versicherer eine eventuelle Selbstbeteiligung einer für
das versicherte Fahrzeug bestehenden Teil- oder Vollkaskoversicherung bis zu 300 EUR.