Ratgeber
4 min Lesezeit
• veröffentlicht am 12. Mai 2025
12.05.2025

Kredit steuerlich absetzen: Wissenswertes zu diesem Thema

Kredit steuerlich absetzen: Wissenswertes zu diesem Thema
Inhaltsverzeichnis
  • Kredite sind nur steuerlich absetzbar, wenn sie der Erzielung oder Sicherung von Einkünften dienen.

  • Absetzbar sind beispielsweise Zinsen für Immobilienkredite bei vermieteten Objekten, beruflich genutzte Fahrzeuge oder Weiterbildungen.

  • Private Kredite für Urlaube, Hochzeiten oder privat genutzte Autos werden steuerlich nicht anerkannt.

  • Das Finanzamt kann Nachweise zum Verwendungszweck des Kredits verlangen, daher sollten Belege sorgfältig aufbewahrt werden.

  • Suchen Sie eine passende Finanzierung, könnten Angebote wie der Sofortkredit von Creditplus interessant sein.


Kredit bekommen und Geld sparen: So können Sie Ihren Kredit steuerlich absetzen

Langersehnte Wünsche wie ein neues Auto, ein gemütliches Apartment oder eine dringend notwendige Renovierung: Mit einem Kredit lassen sich kleine und große Träume erfüllen. Die Wenigsten wissen allerdings, dass sich unter bestimmten Voraussetzungen ein Kredit steuerlich absetzen lässt – jedoch nicht jeden und unter allen Umständen. Wie das genau funktioniert und was Sie dabei beachten müssen, erklären wir Ihnen in diesem Ratgeber.


Kann man einen Kredit steuerlich absetzen?

Grundsätzlich können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Kredit teilweise steuerlich absetzen. Dabei gilt, dass die damit verbundenen Kosten und Zinsen steuerlich absetzbar sind – und das auch nur, wenn der Kredit im Zusammenhang mit der Erzielung oder Sicherung von Einkünften steht. Dazu gehören beispielsweise Zinszahlungen sowie Kosten wie Kontoführungsgebühren, Umschuldungskosten oder Ausgaben für finanzielle und rechtliche Beratung. Diese Aufwendungen können in solchen Fällen als Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend gemacht werden.

Wichtig ist jedoch: Die Tilgungen eines Kredits sind nicht steuerlich absetzbar, da sie lediglich der Rückzahlung des geliehenen Kapitals dienen.


Welche Zinsen erkennt das Finanzamt nicht an?

Das Finanzamt erkennt in der Steuererklärung Kreditzinsen aus privaten Krediten nicht an. Dazu zählen Darlehen und Ratenkredite für Urlaube, Renovierungen, Hochzeiten oder Autokredite für private Zwecke. Daher ist es essentiell, dass der Verwendungsbereich des Kredits im Vertrag klar formuliert ist. Bei Bedarf kann das Finanzamt nach den jeweiligen Belegen und Hinweisen zur tatsächlichen Nutzung des Geldes fragen. Diese Dokumente sollten Sie sorgfältig aufbewahren.


Welche Kredite lassen sich steuerlich absetzen?

Privatkredite können Sie nicht steuerlich absetzen. Diese Kredite zählen zu den Beispielen, die zur Erzielung von Einkünften notwendig sind:

Immobilienkredit

Ein Hauskredit ist steuerlich absetzbar, wenn Sie die Immobilie nicht selbst nutzen, sondern damit Einnahmen generieren. Haben Sie Objekte zur Vermietung, können Sie die Kreditzinsen für diese Immobilien als Werbungskosten geltend machen. Renovierungs- oder Modernisierungsdarlehen für vermietete Immobilien sind ebenfalls absetzbar. Weitere Kosten, die im direkten Zusammenhang mit dem Immobilienkredit stehen, dürfen zusätzlich auf die Steuererklärung: etwa die Kontoführungsgebühren.

Autokredit

Besitzen Sie ein Fahrzeug, das Sie überwiegend beruflich nutzen und es über einen Kredit finanzieren, können Sie die Zinsen dieses Autokredits steuerlich absetzen. Die Belastung wird als Werbungskosten oder Betriebsausgaben deklariert. Nutzen Sie das Fahrzeug sowohl privat als auch beruflich, ist es ratsam, ein Fahrtenbuch zu führen, um den beruflichen Nutzungsanteil nachzuweisen.

Kredit für eine Zweitwohnung

Benötigen Sie aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung, können Sie die Kosten für einen dafür aufgenommenen Kredit steuerlich geltend machen. Voraussetzung ist in diesem Fall, dass die Zweitwohnung beruflich notwendig ist und als Zweitwohnsitz eingetragen wurde.

Unternehmerkredit

Zu einem Unternehmerkredit zählen beispielsweise die Finanzierung der Büroeinrichtung oder Umzugskosten aus beruflichen Gründen. Die Zinsen erkennt das Finanzamt als Betriebsausgaben an, sofern Sie diese in der Steuererklärung entsprechend ausweisen. Wichtig ist, dass der Grund für den Online-Kredit oder das Darlehen geschäftliche Investitionen oder die Sicherstellung des laufenden Betriebs sind.


Was sind die Voraussetzungen?

Damit ein Kredit steuerlich geltend gemacht werden kann, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Das Finanzamt prüft genau, ob das Darlehen tatsächlich in einem steuerlich relevanten Zusammenhang steht. Die folgenden Aspekte sind dabei besonders wichtig:

  • Nachweis über den Verwendungszweck: Es muss klar dokumentiert sein, wofür der Kredit genutzt wurde. Belege wie Rechnungen, Kontoauszüge oder der Kreditvertrag können erforderlich sein, um den steuerlichen Zusammenhang nachzuweisen.

  • Beruflicher Bezug: Der Kredit muss direkt mit der Erzielung von Einkünften verbunden sein. Das kann beispielsweise der Kauf von Arbeitsmitteln, die Finanzierung einer Weiterbildung oder ein geschäftlich genutztes Fahrzeug sein.

  • Vertragliche Klarheit: Der Verwendungszweck des Kredits sollte bereits im Kreditvertrag eindeutig formuliert sein, um Missverständnisse mit dem Finanzamt zu vermeiden.


Beispielrechnung: Steuerersparnis durch absetzbare Kreditzinsen

Nehmen wir an, Sie haben bei der Bank einen Kredit aufgenommen, um eine vermietete Immobilie zu finanzieren. Die jährlichen Zinskosten betragen 4.000 Euro, und Ihr persönlicher Steuersatz liegt bei 30 %. Hier ergibt sich die mögliche Steuerersparnis wie folgt:

  • Absetzbare Zinsen: 4.000 Euro Diese tragen Sie als Werbungskosten in Ihrer Steuererklärung ein.

  • Berechnung der Steuerersparnis: Steuerersparnis = Absetzbare Kosten × Steuersatz Steuerersparnis = 4.000 Euro × 30 % = 1.200 Euro

  • Zusätzliche Kosten: Angenommen, Sie haben weitere absetzbare Kosten, z. B. Kontoführungsgebühren von 60 Euro. Gesamtkosten = 4.000 Euro (Zinsen) + 60 Euro (Gebühren) = 4.060 Euro, Steuerersparnis = 4.060 Euro × 30 % = 1.218 Euro


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Häufige Fragen zum Thema Kredit steuerlich absetzen

Nein, Sondertilgungen sind steuerlich nicht absetzbar, da sie zur Rückzahlung des geliehenen Kapitals dienen. Absetzbar sind lediglich die Zinsen des Kredits und damit verbundene Kosten. Voraussetzung ist, dass Sie den Kredit für einkommensrelevante Zwecke nutzen, wie zum Beispiel vermietete Immobilien oder betriebliche Investitionen. Eine Ausnahme kann bestehen, wenn durch die Sondertilgung zusätzliche Kosten wie eine Vorfälligkeitsentschädigung entstehen. In solchen Fällen kann geprüft werden, ob diese Tilgungen des Kredits steuerlich absetzbar sind.

Betriebsausgaben sind Kosten, die Selbstständige oder Unternehmen zur Erzielung von Einnahmen tätigen, z. B. Miete für Geschäftsräume oder Kreditzinsen für betriebliche Investitionen. Werbungskosten hingegen betreffen Arbeitnehmer und sind beruflich bedingte Ausgaben, wie Fahrtkosten, Fortbildungen oder Zinsen für einen berufsbezogenen Kredit. Beide reduzieren das zu versteuernde Einkommen. Betriebsausgaben kommen jedoch in der Gewinnermittlung eines Unternehmens vor, während Werbungskosten in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.

In der Regel sind Kreditzinsen für private Darlehen nicht absetzbar. Eine Ausnahme besteht, wenn der Kredit indirekt zur Erzielung von Einkünften dient. Beispielsweise können Zinsen für einen Kredit steuerlich geltend gemacht werden, wenn damit eine vermietete Immobilie finanziert wird oder berufsbedingte Ausgaben, wie ein Arbeitszimmer, gedeckt werden. Auch bei einem Kredit für außergewöhnliche Belastungen, etwa krankheitsbedingte Umbauten, kann eine steuerliche Absetzbarkeit möglich sein.

In der Steuererklärung gilt ein Kredit nicht als außergewöhnliche Belastung. Dazu zählen normalerweise größere, unvermeidbare Ausgaben, die über die gewöhnlichen Lebenshaltungskosten hinausgehen. Dennoch gibt es Ausnahmesituationen: beispielsweise, wenn Sie nach einem Unfall unbedingt wichtige Umbauten durchführen müssen. In solch einem Fall können die Kreditzinsen dieser Sonderausgaben steuerlich berücksichtigt werden.

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